§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion, der Hilfe religiös und/oder politisch Verfolgter, sowie die Förderungvon Religionsgemeinschaften im Sinne des $ 58 Nr.1 AO.Zweck des Vereins ist es insbesondere, in Europa die Traditionen der Kirchen des christlichen Ostens bekannt zu machenund sie auf allen Ebenen ihres gemeindlichen und religiösen Lebens zu fördern. Der Verein unterstützt dabei vor allem die akademische Ausbildung von Priestern und Priesteramtskanidaten der mit Rom in Verbindung stehenden Ostkirchen undhilft Christen und ihren Familienangehörigen, die Ofer von staatlicher oder religiöser Intoleranz in Not und Bedrängnis geratensind. Der Verein fördert die ökumenischen Bemühungen aller Kirchen des Ostens um die christliche Einheit, insbesondere solche,die in der vollen Anerkennung der Griechisch-Katholischen Kirchen geschehen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und geeignete Hilfsmaßnahmen.
a, Die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins ist auf Aufklärung im Sinne desVereinszwecks ausgerichtetund dient der Beschaffungvon Mitteln für dieHilfsmaßnahmen. Die Öffentlichkeitsarbeit bedient sich dermodernen digitalenund analogen Datenträger sowie der Möglichkeiten des Internets.
b, Die Hilfsmaßnahmen umfassen Geld- und Sachspenden an Mitglieder derkatholischen Ostkirchen,insbesondere Priester und Ordensleute. DieUnterstützung erstreckt sich auch auf die Bezuschussung vonImmobilien, diedem Aufbau oder dem Erhalt kirchengemeindlicher Strukturen dienen.Gefördert werden auch Maßnahmen, die dem kirchlichen Leben der katholischen Ostkirchen in der bürgerlichenGesellschaft Ausdruck verleihen und dieVerständigung mit anderen Kirchen fördern. Zur Förderung derVerständigunggehört insbesondere die Vergabe von Stipendien an Priester undPriesteramtskandidaten.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßighohe Vergütungen begünstigt werden.