von Religionsgemeinschaften im Sinne des $ 58 Nr.1 AO.
Zweck des Vereins ist es insbesondere, in Europa die Traditionen der Kirchen des christlichen Ostens bekannt zu machen
und sie auf allen Ebenen ihres gemeindlichen und religiösen Lebens zu fördern. Der Verein unterstützt dabei vor allem die
akademische Ausbildung von Priestern und Priesteramtskanidaten der mit Rom in Verbindung stehenden Ostkirchen und
hilft Christen und ihren Familienangehörigen, die Ofer von staatlicher oder religiöser Intoleranz in Not und Bedrängnis geraten
sind. Der Verein fördert die ökumenischen Bemühungen aller Kirchen des Ostens um die christliche Einheit, insbesondere solche,
die in der vollen Anerkennung der Griechisch-Katholischen Kirchen geschehen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und geeignete Hilfsmaßnahmen.
a, Die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins ist auf Aufklärung im Sinne des Vereinszwecks ausgerichtet
und dient der Beschaffung von Mitteln für die
Hilfsmaßnahmen. Die Öffentlichkeitsarbeit bedient sich der
modernen digitalen und analogen Datenträger sowie der Möglichkeiten des Internets.
b, Die Hilfsmaßnahmen umfassen Geld- und Sachspenden an Mitglieder der katholischen Ostkirchen,
insbesondere Priester und Ordensleute. Die
Unterstützung erstreckt sich auch auf die Bezuschussung von
Immobilien, die dem Aufbau oder dem Erhalt kirchengemeindlicher Strukturen dienen.
Gefördert werden auch Maßnahmen, die dem
kirchlichen Leben der katholischen Ostkirchen in der bürgerlichen
Gesellschaft Ausdruck verleihen und die Verständigung mit anderen Kirchen fördern. Zur Förderung der
Verständigung gehört insbesondere die Vergabe von Stipendien an Priester und Priesteramtskandidaten.
§ 3 Gemeinnützigkeit